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AGB´s

1. Geltung der Bedingungen

1.    Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote an Kunden und Bestellungen an Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluss

1.    In unseren Prospekten, Anzeigen, Homepageseiten, Preislisten etc. enthaltene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen (Auftrags-) Bestätigung. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

2.    Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3.    Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

4.    Beauftragte Dienstleistungen (z. B. Montagetermine, Programmierungen), die kurzfristig d. h. 48 Stunden vor Terminbeginn kundenseitig abgesagt werden, werden mit 15 % der beauftragten Zeiten und Summe abgerechnet.

3. Preise

1.    Maßgebend sind die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise zuzüglich der am Tage der Lieferung jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

2.    Die Lieferung erfolgt ab Werk oder ab Lager unfrei sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

3.    Die Kosten der Entsorgung des Verpackungsmaterials (sämtliche Umkartons, Paletten, Restmüll etc.) trägt der Käufer. Hierzu zählt das zur Verfügung stellen von Containern bei Bedarf. Zur Orientierung: Eine Tonne Mischmüllentsorgung ca. 250 Euro.

4. Liefer- und Leistungszeit

1.    Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform.

2.    Liefer- bzw. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, soweit nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Diese berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn wir uns bereits in Verzug befinden.

3.    Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert oder zuvor dem Käufer aus anderen Gründen weiteres Zuwarten nicht zuzumuten sein soll, ist er nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt hinsichtlich des nichterfüllten Teils vom Vertrage zurückzutreten.

4.    Wir sind zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn dies ist für den Käufer ausnahmsweise nicht zumutbar.

5.    Warenlieferungen sind bei der Annahme vom Käufer umgehend auf Vollständigkeit der Artikel (z. B. Anzahl der Pakete laut Lieferschein) und Unversehrtheit der Verpackung zu prüfen. Bei etwaigen Direktlieferungen durch unsere Hersteller ist der Käufer verpflichtet uns unmittelbar nach Annahme den geprüften Lieferschein per Mail, Fax oder postalisch zukommen zu lassen.

5. Gewährleistung

1.    Die Gewährleistungsfrist für Neuwaren beträgt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, ein Jahr. Diese beginnt mit dem Lieferdatum. Gebrauchtwaren werden gekauft wie besichtigt. Damit ist jede weitere Gewährleistung durch uns für Gebrauchtwaren ausgeschlossen.

2.    Werden unsere Betriebs-oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchermaterialien verwendet, die nicht den Ordnungsspezifikationen entsprechen, bzw. Montagen durch nicht zertifiziertes Fachpersonal durchgeführt, so entfällt jegliche Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht. Dies gilt für jede nicht nur unwesentliche Veränderung an den Produkten, die nicht durch uns ausdrücklich schriftlich genehmigt wird.

3.    Geringfügige Änderungen der Kaufsache aufgrund technischen Fortschritts gelten nicht als Mangel. Insbesondere sind wir berechtigt, anstelle der Kaufsache das jeweilige Nachfolgemodell zu liefern.

4.    Wir haften weiter nicht dafür, dass unsere Produkte mit jeder erhältlichen Software oder Hardware einsetzbar sind. Schwierigkeiten, die aufgrund einer Inkompatibilität in diesem Bereich auftreten, gelten nicht als Mangel.

5.    Der Käufer muss uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Eine Haftung für später als die genannte Frist mitgeteilte Mängel schließen wir aus.

6.    Im Falle einer Mängelmitteilung haben wir die Wahl, den mangelhalten Liefergegenstand zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer zu erhalten oder den mangelhaften Liefergegenstand bei dem Käufer durch einen unserer Servicetechniker reparieren zu lassen. Sofern der Käufer davon abweichend verlangt, dass die Gewährleistung an einem von ihm zu bestimmenden Ort vorgenommen wird, so werden unsere Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren jeweils gültigen Standardsätzen in Rechnung gestellt.

7.    Misslingt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung zum zweiten Male oder ist sie bei Verzug trotz angemessener Nachfristsetzung durch den Käufer nicht erbracht oder wird sie verweigert, so ist der Käufer berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Wir leisten für Ersatzlieferungen und Nachhesserungen im gleichen Umfang Gewähr wie für den ursprünglichen Liefergegenstand; bei Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist erneut.

8.    Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf die von uns gelieferten Gegenstände. Sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für aufgezeichnete Daten.

9.    Dem Käufer stehen wegen seiner vorgenannten Rechte keine Zurückbehaltungsrechte bezüglich unserer Forderungen zu, die sich nicht auf den Liefergegenstand beziehen. Im Übrigen darf der Käufer sein Zurückbehaltungsrecht (VOL/VOB) nur in Höhe einer fiktiven Minderung ausüben. Der vorstehende Ausschluss des Zurückbehaltungsrechtes bzw. dessen Beschränkung gehen nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche des Käufers.

10. Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen vor bzw. während des Vertragsverhältnisses sowie wegen unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit es sich bei den entstandenen Schäden um Körper- und/oder Gesundheitsschäden handelt.

11. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind als solche nicht abtretbar.

6. Versand- und Gefahrenübergang

Der Käufer allein trägt die Transportgefahr, d.h. die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten von uns abgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

1.    Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) die uns aus gleich welchem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

2.    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Lieferanten, jedoch ohne jede Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Ware, an der uns Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

3.    Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist; aus Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandene Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung auf eigenen Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann dann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen übergeben.

4.    Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

5.    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

 

8. Zahlung/Zahlungsverzug

1.    Soweit nichts anders vereinbart wird, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns ausdrücklich vor, in Einzelfällen Vorauszahlungen zu verlangen.

2.    Wir behalten uns vor, Teilrechnungen nach Teilauslieferungen zu stellen.

3.    Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag frei verfügen können. Scheckzahlungen werden nicht akzeptiert. Ein Skontoabzug ist unzulässig, solange noch ältere fällige Rechnungen offen sind.

4.    Ist der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem 1. Verzugstag Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offenen Kontokorrentkredite zu berechnen; sie sind nur dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

5.    Bei Zahlungsverzug des Käufers behalten wir uns vor, Lieferungen bis zum Ausgleich der fälligen Rechnungen zurückzubehalten und ggf. angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.

6.    Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben oder wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7.    Anderweitig vereinbarte Zahlungsbestimmungen sind nur gültig, wenn sie auf der Vorderseite der Rechnung deutlich von uns vermerkt sind.

9. Haltungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Pflichtverletzungen vor bzw. während der Vertragsdauer sowie aus unerlaubter Handlung sind sowohl uns gegenüber als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht mindestens grobe Fahrlässigkeit gegeben ist., es sei denn, es handelt sich dabei um Körper-und/oder Gesundheitsschäden.

10. Reparaturen, Rücknahme

1.    Wünscht der Käufer vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages, so hat er dies ausdrücklich anzugeben. Er hat die Kosten hierfür zu tragen, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.

2.    Außerhalb der im Rahmen unserer Gewährleistungspflicht liegenden Beanstandungen dürfen Waren nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung, unter Angabe von Rechnungsnummer und -datum, frachtfrei zurückgesandt werden. Bei Gutschrifterteilung wird je nach Zustand der Ware (neu, originalverpackt, gebraucht) ein Abschlag von mindestens 20% des Verkaufswertes, mindestens jedoch EUR 20,00 zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Abzug gebracht. Die Rücksendung von Waren stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, sondern im Rahmen des Kaufvertrages die Leistung des Käufers an Erfüllung statt.

11. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

Die Die2 Medientechnik GmbH verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder nach sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie - soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

      

 

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1.    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.

2.    Soweit gesetzlich zulässig, ist Hersbruck ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Käufer und wir sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen Bestimmung oder Vereinbarung verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig verwirklicht.

 

Stand der AGBs: Speikern, 04.05.2017